Seit dem
1. Januar 2010 ist eine neue, bundesweit einheitliche
Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO) gesetzlich festgelegt. Sie ersetzt die bisher geltenden Länderverordnungen und hat deren Inhalte zusammengefasst. Im gesamten Bundesgebiet gelten nun die gleichen Tätigkeiten, Fristen und Gebühren für die
Sicherheitsüberprüfung durch den
Schornsteinfeger.
Bei vielen Betreibern von Gas- und Ölanlagen wird diese Prüfung als unnötige Vorschrift und als "Abzocke" angesehen. Wenn man sich aber den Zustand vieler Altanlagen ansieht, dann war diese Prüfung schon länger überfällig, weil die folgenden Punkte bei der
Immissionsschutzmessung nicht überprüft wurden.
Unabhängig von der
Feuerstättenschau wird bei der
Abgaswegeüberprüfung die
Verbrennungsqualität beurteilt. Dazu wird der
Kohlenmonoxidgehalt (CO) bei Gas- und
Ölbrennern mit
Blaubrenner (bei Gelbbrenner >
Ruß) gemessen. Da
Kohlenmonoxid nicht nur auf einen falsch eingestellten Brenner hinweist, sondern auch ein farb- und geruchloses Atemgift ist, ist diese Messung ein wichigter Bestandteil dieser Prüfung. Ein zu hoher Rußanteil in den Rauchgasen zeigt auch eine falsche Brennereinstellung und verschmutzt der Kessel und die Abgasanlage zunehmend, außerdem sind Rußaerosole lungenkrebserregend und sollten nicht in die Nachbarschaft gebracht werden.
Einige
Arbeiten bzw.
Vorgehensweise bei einer Abgaswegeüberprüfung
- Die Betriebsbereitschaft der Feuerstätte und den äußeren Zustand überprüfen
- Den möglichen ungünstigen Betriebszustand herstellen (Fenster und Türen schließen)
- Alle vorhandenen Ventilatoren, die einen Einfluss auf die Verbrennung haben können, einschalten (Dunstabzugshaube, Kaminofen, Lüftung)
- Eine evtl. vorhandene Lüftungsanlagen überprüfen
- Das Rauch- bzw. Abgasrohr (Verbindungsstück) auf freien Querschnitt überprüfen
- Den Feuerraum und Wärmetauscher des Wärmeerzeugers überprüfen
- Die Feuerstätte in Betrieb nehmen
- Evtl. vorhandene Abgasklappe überprüfen
- Den Abzug der Ab- bzw. Rauchgase an der Feuerungsanlage überprüfen (Feuerstätte/Nebenluftvorrichtung/Strömungssicherung /Verbindungsstück)
- Den Abzug der Ab- bzw. Rauchgase bei dem gleichzeiten Betrieb aller im Raum vorhanden Feuerstätten überprüfen
- Das Flammenbild der Brennerflamme in Augenschein nehmen und evtl. eine CO- oder Rußmessung durchführen
- Sicherheitstechnische Einrichtungen überprüfen
- Den ursprünglichen Betriebszustand wieder herstellen
- Ein Protokoll über die Prüfung erstellen
Die Abgaswegeüberprüfung darf nicht mit der
wiederkehrenden Abgasmessung nach dem
Bundesimmissionsschutzgesetz verwechselt werden.