Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Hauptverband
der Deutschen Bauindustrie fordern mehr Flexibilität bei Bestandsgebäuden und keine weitere Verschärfung im Neubau.
Die energetische Modernisierung des Gebäudebestands verharrt mit einer Modernisierungsquote von unter einem Prozent auf einem völlig unzureichenden Niveau.
„Wir unterstützen die klimapolitischen Ziele der Bundesregierung. Leider hat aber die
Energieeinsparverordnung (EnEV) 2009 ihre Ziele verfehlt. Die energetische Modernisierung
des Gebäudebestands verharrt mit einer Modernisierungsquote von unter
einem Prozent auf einem völlig unzureichenden Niveau. Bei der jetzt anstehenden
Novellierung müssen die starren Anforderungen der EnEV 2009 deutlich flexibler
werden, um die zur Erreichung der klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erforderliche
Sanierungsquote von drei Prozent bis 2050 zu erreichen.“ Dies erklärten Dr.-
Ing. Hans-Hartwig Loewenstein, Präsident des Zentralverbandes des Deutschen
Baugewerbes (ZDB), und Prof. Dipl.-Kfm. Thomas Bauer, Präsident des Hauptverbandes
der Deutschen Bauindustrie, am 30.01.2012 in Berlin.
Die EnEV berücksichtige nicht spezifischen Belange des einzelnen Bauwerks und
stelle damit die Wirtschaftlichkeit und somit auch die Nachhaltigkeit vieler Maßnahmen
im Gebäudebestand in Frage, kritisierten Loewenstein und Bauer. Die geforderten
großen Dämmstoffdicken zögen aufwendige bauliche Details nach sich und führten
zu Einbußen an gestalterischer Qualität. Die Anforderungen der EnEV 2009 an
die Gesamtenergieeffizienz des Gebäudes könnten zudem nur durch Kombination
zusätzlicher Wärmedämmung der Gebäudehülle mit Installation aufwendiger haustechnischer
Anlagen erfüllt werden.
Loewenstein weiter: „Vor dem Hintergrund des erzwungenen Umfangs der Maßnahmen
verzichten viele Eigentümer bewohnter Gebäude gänzlich auf eine energetische
Modernisierung. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle sind nach EnEV zwar möglich,
jedoch sind hierbei noch höhere Anforderungen an die Wärmedämmung einzelner
Bauteile als bei einer Gesamtmaßnahme einzuhalten.“
Bauer ergänzend: „Für eine Förderung der energetischen Gebäudemodernisierung
und damit einer Steigerung der Energieeffizienz im Gebäudebereich wäre eine
nochmalige Anhebung der Anforderungen mit Sicherheit der falsche Weg. Vielmehr
ist eine Flexibilisierung der Anforderungen an Bestandsgebäude notwendig, die auch
eine schrittweise energetische Modernisierung erlaubt. Dem Klimaschutz ist nicht gedient, wenn die EnEV-Anforderungen weiterhin eine unzureichende Modernisierungsquote
von unter einem Prozent bewirken, so dass im Jahr 2050 erst ein Drittel
des Gebäudebestandes energetisch modernisiert sein würde.“
Der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes und der Hauptverband der Deutschen
Bauindustrie fordern zudem als notwendigen Impuls für die energetische Gebäudemodernisierung
eine steuerliche Abschreibung analog der Denkmal-AfA, um
die Wirtschaftlichkeit der Maßnahmen zu verbessern. Die Anforderungen an neue
Gebäude bedürfen nach Auffassung der beiden Verbände hingegen keiner Korrektur.
Hier müsse es weiterhin der Entscheidung des Bauherren und seiner Fachplaner
vorbehalten bleiben, ob durch eine noch höhere Energieeffizienz eine insgesamt
größere Nachhaltigkeit des Gebäudes erreicht werden könne. Da die Lebenszyklen
haustechnischer Anlagen wesentlich kürzer als der Lebenszyklus der Gebäudehülle
seien, sollte eine Novelle der EnEV 2009 den Nachweis bei der Gebäudeenergieeffizienz
dahingehend modifizieren, dass die Energieeffizienz der Gebäudehülle unabhängig
von der jeweiligen Haustechnik betrachtet werde.