Der Traum vom Bau eines eigenen Hauses steht für viele Menschen nach wie vor ganz oben auf der Wunschliste. Doch sind die meisten Bauherren bei der Eigenkontrolle der Handwerkerleistungen schlicht überfordert. Werden Fehler in der Bauausführung nicht unmittelbar während der Bauphase entdeckt, ist es oftmals zu spät.
Mit Sicherheit ein gutes Gefühl. Udo Schumacher-Ritz vom Verein zur Qualitätscontrolle am Bau e.V. zeigt mit dem Blower-Door-Test, ob das zukünftige Eigenheim auch wirklich dem aktuellen Energiespar-Standard entspricht. Bild: VQC
Folgeschäden und Streitigkeiten mit den Handwerkern oder dem Bauträger sind vorprogrammiert und der Bauherr ist mitunter Jahre später der Leid tragende. Erschwerend kommt hinzu, dass es meist nur mit großem juristischen Aufwand möglich ist, im Nachhinein Verarbeitungs- oder Konstruktionsmängel nachzuweisen. „So bleiben die Folgekosten von Baupfusch in den meisten Fällen am Bauherren hängen, nicht selten ist das für den Bauherren existenzgefährdend“, weist Udo Schumacher-Ritz vom Verein zur Qualitäts-Controlle am Bau e.V. (Göttingen) hin.
Prävention geht vor
Aus diesem Grund ist es für Bauherren ungemein wichtig, bereits während der Bauphase einen unabhängigen Bau-Sachverständigen an seiner Seite zu haben. Dieser ist während der Bauphase beobachtend tätig und steht in Kommunikation mit den ausführenden Handwerkern. Der Vorteil: Eventuelle Verarbeitungs- oder Materialfehler werden unmittelbar erkannt und abgestellt. „Nur so ist gewährleistet, dass Fehler erst gar nicht gemacht, die geltenden Normen und Gesetze eingehalten werden und der Bauherr ein technisch und handwerklich einwandfreies Haus übergeben bekommt. In Zeiten immer komplexerer Vorschriften und Verordnungen wird die Kontrolle durch einen Sachverständigen immer wichtiger“, ist sich Schumacher-Ritz sicher. Ein Beispiel: Die strengen Vorgaben des Gesetzgebers mit Hilfe der aktuellen Energieeinsparverordnung (EnEV) sind derart anspruchsvoll, dass selbst kleinste Mängel in der Verarbeitung in der Summe die Energiebilanz eines Wohnhauses verhageln können. „Im Idealfall sollten während der Bauphase etwa fünf Begehungen vor Ort durchgeführt werden, Sachverständige des Vereins zur Qualitätscontrolle am Bau e.V. dokumentieren dabei die Begehungen in Text und Bild“, so Schumacher-Ritz weiter.
Neue Rollenverteilung
Die Rollenverteilung hat sich verändert: Vor etwa 20 Jahren noch engagierten Bauherren meist einen Architekten, der sich um Planung und Ausführung maßgeblich kümmerte. Doch die Zeiten haben sich geändert: „Derzeit werden nur noch etwa 10 Prozent aller Bauvorhaben im Einfamilienhaus-Segment klassisch von Architekten geplant“, weiss Schumacher-Ritz zu berichten. Der weitaus größte Teil der Einfamilienhaus-Besitzer in spe beauftragt einen Bauträger oder ein Bauunternehmen mit dem Bau des Familiendomizils. Und genau hier ist der Kern des Problems begraben: „Meist fehlt es genau unter diesen Voraussetzungen an einer unabhängigen Bauüberwachung und der Bauherr selbst ist wegen der großen Komplexität meist nicht selbst in der Lage, die Kontrollfunktion zu übernehmen“, so Schumacher-Ritz weiter. Von daher rät der VQC-Sachverständige eindringlich: „Ohne eine begleitende Gutachtertätigkeit wird ein Bauvorheben schnell zu einem nicht kalkulierbaren Risiko. Ein unabhängiger Sachverständiger kostet nur etwa ein Prozent der gesamten Baukosten. Bauschäden und die damit entstehenden Folgekosten hingegen können einer jungen Familie die finanzielle Existenz entziehen. Namhafte Bauträger haben die Zeichen der Zeit jedoch erkannt und haben unabhängige Sachverständigen-Organisationen als Qualitäts-Merkmal in der Bauleistung inkludiert“, so Schumacher-Ritz.