Die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) bedeutet für viele Betreiber von älteren Kachelöfen, dass sie den Heizeinsatz austauschen müssen. Bei der jährlichen Emissionsprüfung durch den Schornsteinfeger werden einige dieser Anlagen eine zeitlich begrenzte Betriebserlaubnis erhalten. Die Übergangsfristen sind unterschiedlich lang und meist abhängig vom Einbaujahr. Vier Termine wurden in der BImSchV festgelegt – je nach Gerät
endet die Zulassung in den Jahren 2014, 2017, 2020 oder 2024.
Moderne Buderus Heizeinsätze
erfüllen die verschärften
Anforderungen der 1. Bundes-
Immissionsschutz-Verordnung und
eignen sich ideal für den Austausch älterer Geräte. Bild: Buderus
Heizungsfachbetriebe können dies als Chance nutzen und ihre
Kunden schon jetzt über die Austauschmöglichkeiten
informieren. Denn die frühzeitige Beratung erspart
Anlagenbetreibern unnötigen Entscheidungsdruck. Buderus,
eine Marke von Bosch Thermotechnik, bietet Austauschgeräte
für jeden Anwendungsfall. Geeignet sind die Festbrennstoff-
Heizeinsätze H107 – H307 oder auch die Holzbrandeinsätze
H106 – H306 aus Gusseisen mit emaillierter Front. Die
optimierte Luftführung und wirksame Nachverbrennungszonen
sorgen für niedrige Schadstoffemissionen. Bereits werkseitig
sind die Heizeinsätze mit hochwertiger Schamotte
ausgemauert.
Seit 1950 hat Buderus in Deutschland über 1,2 Millionen Heizeinsätze vertrieben. Für Geräte, die zwischen 1950 und
2010 gebaut wurden, liegt eine Liste mit den entsprechenden
Fristen und möglichen Austauschgeräten vor. Diese Übersicht
ist in allen Buderus Niederlassungen erhältlich und kann im
Internet unter
www.buderus.de/austausch abgerufen werden.