Do, 17. Mai 2012 | 01:11:24 Uhr
Cu-DEL: 650,18 €/100kg

Alte Heizeinsätze müssen getauscht werden

News vom 23.11.2011

Die Novelle der 1. Bundes-Immissionsschutz-Verordnung (BImSchV) bedeutet für viele Betreiber von älteren Kachelöfen, dass sie den Heizeinsatz austauschen müssen. Bei der jährlichen Emissionsprüfung durch den Schornsteinfeger werden einige dieser Anlagen eine zeitlich begrenzte Betriebserlaubnis erhalten. Die Übergangsfristen sind unterschiedlich lang und meist abhängig vom Einbaujahr. Vier Termine wurden in der BImSchV festgelegt – je nach Gerät
endet die Zulassung in den Jahren 2014, 2017, 2020 oder 2024.

Moderne Buderus Heizeinsätze<br />erfüllen die verschärften<br />Anforderungen der 1. Bundes-<br />Immissionsschutz-Verordnung und<br />eignen sich ideal für den Austausch älterer Geräte. Bild: Buderus
Moderne Buderus Heizeinsätze
erfüllen die verschärften
Anforderungen der 1. Bundes-
Immissionsschutz-Verordnung und
eignen sich ideal für den Austausch älterer Geräte. Bild: Buderus
Heizungsfachbetriebe können dies als Chance nutzen und ihre Kunden schon jetzt über die Austauschmöglichkeiten informieren. Denn die frühzeitige Beratung erspart Anlagenbetreibern unnötigen Entscheidungsdruck. Buderus, eine Marke von Bosch Thermotechnik, bietet Austauschgeräte für jeden Anwendungsfall. Geeignet sind die Festbrennstoff- Heizeinsätze H107 – H307 oder auch die Holzbrandeinsätze H106 – H306 aus Gusseisen mit emaillierter Front. Die optimierte Luftführung und wirksame Nachverbrennungszonen sorgen für niedrige Schadstoffemissionen. Bereits werkseitig sind die Heizeinsätze mit hochwertiger Schamotte ausgemauert.

Seit 1950 hat Buderus in Deutschland über 1,2 Millionen Heizeinsätze vertrieben. Für Geräte, die zwischen 1950 und 2010 gebaut wurden, liegt eine Liste mit den entsprechenden Fristen und möglichen Austauschgeräten vor. Diese Übersicht ist in allen Buderus Niederlassungen erhältlich und kann im Internet unter www.buderus.de/austausch abgerufen werden.